Recht ist nicht das einzige handlungsleitende Normensystem, sondern neben dem Recht bestehen Ethik und Moral. Wie sich jenes zu diesen verhält, ist jedoch nicht klar. Zwar ersetzen eine geläuterte Moral und ein hohes Ethos gewiss nicht ein rechtliches Urteil. Im Gegenteil, dieses genügt rechtlichen Ansprüchen nur dann, wenn es rechtlichen Anforderungen voll und ganz genügt. Aber sind deshalb Ethik und Moral für das rechtliche Urteil und vor allem die gerichtliche Entscheidung ganz ohne jeglichen Belang? Auf diese Frage versuchen die folgenden Überlegungen, eine Antwort zu geben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-04 |
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