Der Beitrag befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen fehlerhafte Statuszuordnungen in der Krankenversicherung der Rentner rückwirkend korrigiert werden können. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen spezialgesetzlichen Korrekturvorschriften und den allgemeinen Rücknahmeinstrumenten des SGB X sowie die Bedeutung des Vertrauensschutzes. Anhand eines mehrjährigen Fallverlaufs wird aufgezeigt, dass fehlerhafte oder verspätete Meldungen zwischen den Sozialversicherungsträgern nicht ohne Weiteres zulasten der Betroffenen wirken dürfen. Zugleich wird deutlich, dass beitragsrechtliche Maßnahmen eine eigenständige und wirksame Feststellung der Beitragspflicht voraussetzen. Daraus ergeben sich Hinweise für die Verwaltungspraxis.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-06 |
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