Eine aktuelle Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen zur GdB-Bewertung der Legasthenie eines volljährigen Schülers wirft ein Schlaglicht auf die Schwierigkeiten der Auslegung der sogenannten Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) mit den herkömmlichen Mitteln juristischer Methode. Die wünschenswerte eindeutige Antwort auf die aufgeworfenen Fragen sollte der Verordnungsgeber bei der anstehenden Neufassung der Grundsätze geben.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.11.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-11-04 |
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