Art. 2 Abs. 1, Art. 3, 14, 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG; §§ 183 f., 193 SGG
Die Auferlegung von Pauschgebühren nach § 184 SGG verletzt auch private Pflegeversicherungsunternehmen nicht in ihren Grundrechten.
Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 31. Januar 2008 – 1 BvR 1806/02 –
Anmerkung von Prof. Dr. Ulrich Wenner, Vorsitzender Richter am BSG, Kassel
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.09.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-09-10 |
Seiten 532 - 539
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