Auch ein alltäglicher Vorgang kann als ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis ein Arbeitsunfall sein.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 6.5.2021 – B 2 U 15/19 R – ECLI:DE:BSG:2021:060521UB2U1519R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Hermann Plagemann und Ann-Sophie Plinkert, Frankfurt/Main
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