§§ 53, 55 InsO; § 164 SGB VII
Die Abfindung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung, die auf der Unternehmensfortführung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter beruhen, ist eine Masseverbindlichkeit.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 15.12.2020 – B 2 U 14/19 R – ECLI:DE:BSG:2020:151220UB2U1419R0 –
Anmerkung von Dr. Friedrich L. Cranshaw, Mannheim
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.10.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-10-05 |
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