§ 2 Abs. 2 S. 1 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1 SGB VII
Eine anderweitig vollschichtig beschäftigte Ehefrau kann bei Hilfstätigkeiten in der Gaststätte ihres Ehemanns als Wie-Beschäftigte in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 19.6.2018 – B 2 U 32/17 R – ECLI:DE:BSG:2018:190618UB2U3217R0 –
Anmerkung von Wolfgang Keller, Römerberg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-06 |
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