§§ 7, 9, 11, 20 Abs. 2 SGB II; §§ 35, 82 ff. SGB XII
Wenn ein Partner einer gemischten Bedarfsgemeinschaft im Pflegeheim lebt, ist für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit des anderen nach dem SGB II abweichend von den allgemeinen Regeln der Bedarf des im Pflegeheim Wohnenden nach dem SGB XII zu bestimmen.
Urteil des 14. Senats des BSG vom 16.4.2013 – B 14 AS 71/12 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Volker Wahrendorf, Mülheim
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-03-03 |
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