§§ 15, 31 ff. SGB II; §§ 53 ff. SGB X
Individuell bestimmte Eigenbemühungen des Leistungsberechtigten in einer Eingliederungsvereinbarung sind im Sinne des sog. Koppelungsverbotes im Recht der öffentlich-rechtlichen Verträge nur angemessen, wenn deren Unterstützung durch Leistungen des Jobcenters in der Eingliederungsvereinbarung konkret und verbindlich bestimmt ist.
Urteil des 14. Senats des BSG vom 23.6.2016 – B 14 AS 30/15 R
mit Anmerkung von Jörn Hökendorf, Potsdam / Prof. Dr. Maria Wersig, Dortmund
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.07.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-07-04 |
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