Art. 1, 2, 3, 6, 20 GG; §§ 7, 9 SGB II
Es ist verfassungsgemäß, dass seit dem 1. 8. 2006 nach dem SGB II bei der Feststellung des Hilfebedarfs eines Kindes, das mit einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, auch das Einkommen und Vermögen dessen Partners zu berücksichtigen ist.
Urteil des 14. Senats des BSG vom 13. 11. 2008 – B 14 AS 2/08 R –
Anmerkung von Heinrich Schürmann, Oldenburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.12.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-12-10 |
Seiten 734 - 743
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