§ 22 SGB II
Ist das Jobcenter nicht bereit, die Kosten einer Auszugsrenovierung zu übernehmen, muss es den Hilfebedürftigen in die Lage versetzen, seine Rechte gegenüber dem Vermieter wahrzunehmen.
Urteil des 14. Senats des BSG vom 24. 11. 2011 – B 14 AS 15/11 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Yasemin Körtek, Mannheim
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.01.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-01-10 |
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