Art. 1 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG; § 7 SGB II a. F.; § 21 SGB XII, § 23 SGB XII a. F.; §§ 2, 5 FreizügG/EU
Von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossene erwerbs fähige EU-Ausländer haben Zugang zu Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB XII, soweit sie nicht auch hiervon ausgeschlossen sind.
Urteil des 14. Senats des BSG vom 30.8.2017 – B 14 AS 31/16 R – ECLI : DE : BSG : 2017 : 300817 UB- 4AS3116RO
– Anmerkung von Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-06 |
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