§ 22 Abs. 5 SGB II
Urteil des 14. Senats des BSG vom 25.4.2018 – B 14 AS 21/17 R – ECLI:DE:BSG:2018:250418UB14AS2117R0 –
Die Zusicherung des kommunalen Trägers, nach einem Umzug eines volljährigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren Bedarfe für Unterkunft und Heizung anzuerkennen, ist nur bei einem Umzug in eine Unterkunft erforderlich, über die durch den Leistungsberechtigten vor dem Umzug ein Vertrag abgeschlossen wird.
Anmerkung von Gert Kohnke, Dortmund/Michael Grosse, Dortmund
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.02.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-02-05 |
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