§ 22 Abs. 5 SGB II
Urteil des 14. Senats des BSG vom 25.4.2018 – B 14 AS 21/17 R – ECLI:DE:BSG:2018:250418UB14AS2117R0 –
Die Zusicherung des kommunalen Trägers, nach einem Umzug eines volljährigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren Bedarfe für Unterkunft und Heizung anzuerkennen, ist nur bei einem Umzug in eine Unterkunft erforderlich, über die durch den Leistungsberechtigten vor dem Umzug ein Vertrag abgeschlossen wird.
Anmerkung von Gert Kohnke, Dortmund/Michael Grosse, Dortmund
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-02-05 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: