§ 22 SGB II; § 12 WoGG
Erfolgt eine Begrenzung der Unterkunftsleistungen durch die Werte der Wohngeldtabelle plus Zuschlag und ist für die Wohnortgemeinde im Vergleichsraum keine eigene Mietenstufe festgelegt, ist unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die Mietenstufe einer anderen Gemeinde im Vergleichsraum zugrunde zu legen.
Urteil des 4. Senats des BSG vom 16.6.2015 – B 4 AS 44/14 R
Anmerkung von Klaus Lauterbach, Halle (Saale)
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.09.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2016 |
| Veröffentlicht: | 2016-09-05 |
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