Art. 2 Abs. 1 GG; § 46 Abs. 4 SGB II; §§ 340 f. SGB III; §§ 3, 26 SGB IV
Die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit, an den Bund im Jahre 2008 einen Eingliederungsbeitrag zu leisten, stand mit dem Grundgesetz im Einklang.
Urteil des 12. Senats des BSG vom 29. 2. 2012 – B 12 KR 10/11 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Christian Rolfs
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.03.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-03-04 |
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