§§ 14, 15, 16e SGB II
Ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger hat gegenüber dem Grundsicherungsträger keinen Rechtsanspruch auf Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung oder auf Verhandlungen hierüber.
Urteil des 4. Senats des BSG vom 22. 9. 2009 – B 4 AS 13/09 R –
Anmerkung von Jutta Siefert, Stuttgart
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.10.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-12 |
Seiten 612 - 618
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