§ 11 SGB II a. F.; § 2 Abs. 2 Alg II-V a. F.; § 11b SGB II
Fließt einem Leistungsberechtigten mit nur einem Beschäftigungsverhältnis innerhalb eines Monats in mehreren Monaten erarbeitetes Arbeitsentgelt zu, so ist auch das weitere Einkommen um den Grundfreibetrag für jeden dieser Monate gesondert zu bereinigen.
Urteil des 14. Senats des BSG v. 17.7.2014 – B 14 AS 25/13 R
Anmerkung von Prof. Dr. jur. Jens Löcher, Wiesbaden
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.12.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-12-04 |
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