Durch die Unterhaltsrechtsreform von 2007 hat der Gesetzgeber das Kindergeld nicht mehr den Eltern, sondern den Kindern selbst als deren eigenes Einkommen familienrechtlich bindend und unabhängig vom Außenverhältnis zwischen dem Bezugsberechtigten und der Familienkasse zugewiesen.
Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 14. 7. 2011
– 1 BvR 932/10 – mit Anm. von Dr. Björn Harich, Kassel / Bremen
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