§ 11 SGB II; §§ 59 f. SGB VIII; §§ 1601 ff. BGB 
Vom Einkommen eines Hilfebedürftigen nach dem SGB II ist der in einer Jugendamtsurkunde titulierte Unterhaltsanspruch regelmäßig in der dort festgelegten Höhe unabhängig von seiner Pfändbarkeit abzusetzen, wenn mit ihm gesetzliche Unterhaltspflichten erfüllt werden. 
Urteil des 4. Senats des BSG vom 9. 11. 2010 – B 4 AS 78/10 R – 
Anmerkung von Tim Husemann, Bochum
  
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.10.09 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 1864-8029 | 
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2011 | 
| Veröffentlicht: | 2011-10-10 | 
Seiten 588 - 595
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