Art. 104a Abs. 5, Art. 106 Abs. 8 GG; §§ 6b, 9 Abs. 2 SGB II
1. Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ist im Verhältnis des Bundes zu den zugelassenen kommunalen Trägern bei zumindest grob fahrlässigem fehlerhaften Verwaltungshandeln bis zur Einführung einer spezialgesetzlichen Regelung grundsätzlich eröffnet.
2. Zur Annahme von grober Fahrlässigkeit bei Anwendung der Methode der vertikalen Einkommensanrechnung.
Urteil des 4. Senats des BSG vom 2.7.2013 – B 4 AS 74/12 R
mit Anmerkung von Dr. Irene Vorholz, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.07.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-07-03 |
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