§§ 11 Abs. 1, 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 20 Abs. 1 Satz 4 SGB II; § 2 Abs. 5 Alg II-V 2008
1. Bei der Berücksichtigung von Einnahmen in Geldeswert als Einkommen ist eine Bewertung in Geld in Bezug auf den vereinbarten Anspruch aus dem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis vorzunehmen.
2. Der Zufluss eines Sachbezugs in Form von Verpflegung setzt nur die vereinbarungsgemäße Bereitstellung voraus und hängt nicht davon ab, ob die Verpflegung auch tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Urteil des 4. Senats des BSG vom 5.8.2021 – B 4 AS 83/20 R – ECLI:DE:BSG:2021:050821UB4AS8320R0 –
Anmerkung von Dr. Andreas Jordan, Kassel
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-04 |
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