§§ 11 Abs. 1, 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 20 Abs. 1 Satz 4 SGB II; § 2 Abs. 5 Alg II-V 2008
1. Bei der Berücksichtigung von Einnahmen in Geldeswert als Einkommen ist eine Bewertung in Geld in Bezug auf den vereinbarten Anspruch aus dem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis vorzunehmen.
2. Der Zufluss eines Sachbezugs in Form von Verpflegung setzt nur die vereinbarungsgemäße Bereitstellung voraus und hängt nicht davon ab, ob die Verpflegung auch tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Urteil des 4. Senats des BSG vom 5.8.2021 – B 4 AS 83/20 R – ECLI:DE:BSG:2021:050821UB4AS8320R0 –
Anmerkung von Dr. Andreas Jordan, Kassel
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.