§ 22 SGB II; § 8 WoGG
Kosten der Unterkunft nach dem SGB II können nur dann nach der Wohngeldtabelle unter Berücksichtigung eines Zuschlags in Höhe von 10 v. H. festgesetzt werden, wenn ein Ausfall der Ermittlungsmöglichkeiten im Hinblick auf die abstrakt angemessenen Unterkunftskosten für den konkret bestimmten Vergleichsraum festgestellt worden ist.
Urteil des 4. Senats des BSG vom 22. 3. 2012 – B 4 AS 16/11 R –
Anmerkung von Dr. Andy Groth, Schleswig
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-04-02 |
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