Art. 19 Abs. 4 GG; § 86b Abs. 2 SGG; § 22 SGB II
Zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für Eilrechtsschutz bei Leistungen für die Unterkunft und Heizung nach dem SGB II Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 1.8.2017 – 1 BvR 1910/12 und Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 18.4.2016 – 1 BvR 704/16 – Anmerkung von Dr. Annett Wunder, LL.M. (EUI, Florenz), Frankfurt am Main.
1. BVerfG, Beschluss vom 1.8.2017 – 1 BvR 1910/12
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-08 |
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