§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II; § 3 AsylbLG a. F.; § 25 Abs. 5 AufenthG
Soweit der Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II an den Besitz einer Aufenthaltserlaubnis geknüpft ist, kommt dem Besitz dieses Aufenthaltstitels Tatbestandswirkung zu.
Urteil des 14. Senats des BSG vom 2.12.2014 – B 14 AS 8/13 R –
mit Anmerkung von Dr. Tobias Aubel, Essen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-02-11 |
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