§ 21 Abs. 5 SGB II
Anspruch auf Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung besteht nicht, solange der Leistungsberechtigte keine Kenntnis von dem objektiv bestehenden besonderen Ernährungsbedarf hat.
Urteil des 14. Senats des BSG vom 20.2.2014 – B 14 AS 65/12 R –
Anmerkung von Christian Grube, München
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-02-12 |
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