§ 7, § 9 Abs. 1, § 12 Abs. 4, § 37 Abs. 2 SGB II
1. Der für die Vermögensbewertung maßgebliche Zeitpunkt der Antragstellung ist im Fall der Rückwirkung des Leistungsantrags der Monatserste.
2. Eine wesentliche Änderung von Vermögen im Laufe eines Kalendermonats ist zu berücksichtigen.
Urteil des 14. Senats des BSG vom 20.2.2020 – B 14 AS 52/18 R – ECLI:DE:BSG:2020:200220UB14AS5218R0 –
Anmerkung von Dr. Roland Derksen, Neuenhagen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.12.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-12-04 |
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