§ 22 SGB II
Ein Grundsicherungsträger kann im Rahmen seiner „Methodenfreiheit“ ein Konzept zur empirischen Ableitung der angemessenen Bruttokaltmiete unter Einbeziehung von Angebots- und Nachfrageseite wählen, wenn die für schlüssige Konzepte aufgestellten und entwicklungsoffenen Grundsätze eingehalten werden.
Urteil des 4. Senats des BSG vom 18.11.2014 – B 4 AS 9/14 R – Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Dr. Nadja Anders, Chemnitz, abgedruckt in diesem Heft S. 434 ff.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.08.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-08-04 |
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