§ 23 Abs. 3 SGB II a. F.
Die Aufwendungen für einen Schüleraustausch mit einer Schule im Ausland sind als Leistung für eine mehrtägige Klassenfahrt vom Jobcenter zu erbringen, wenn deren Durchführung den bundesrechtlichen Rahmen nicht überschreitet und sich im Rahmen der landesschulrechtlichen Bestimmungen hält (Fortführung von BSG vom 13. 11. 2008 – B 14 AS 36/07 R = BSGE 102, 68 = SozR 4-4200 § 23 Nr 1).
Urteil des 4. Senats des BSG vom 22. 11. 2011 – B 4 AS 204/10 R –
Anmerkung von Dr. Anders Leopold, Hamburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.12.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-27 |
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