§§ 28, 29 SGB II; Art. 21 GG
Ein Anbieter, der bezweckt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, ist nicht geeignet, Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft an Kinder und Jugendliche zu erbringen.
Urteil des 14. Senats des BSG vom 14.12.2021 – B 14 AS 21/20 R – ECLI:DE:BSG:2021:141221UB14AS2120R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Thorsten Kingreen/Veronika Mayer/Marje Mülder/Anna Rambach
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.12.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-12-02 |
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