§ 7 Abs. 2, 3, § 9 Abs. 2, §§ 19, 20, 28 SGB II a. F.
Hält sich ein Kind umgangsbedingt wechselnd in zwei Bedarfsgemeinschaften auf, die nicht personenidentisch sind, bestehen zwei Ansprüche auf Leistungen für Regelbedarfe, die unterschiedlich hoch sein können und sich in zeitlicher Hinsicht ausschließen.
Urteil des 14. Senats des BSG vom 12.6.2013 – B 14 AS 50/12 R
Anmerkung von Heinrich Schürmann, Oldenburg
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