§ 102 Abs. 1, § 144 SGG
Eine Berufung ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch dann zulassungsbedürftig, wenn im sogenannten Rücknahme- oder Erledigungsstreit darüber gestritten wird, ob das Verfahren (hier: durch Klagerücknahmefiktion) beendet ist.
Urteil des 4. Senats des BSG vom 19.3.2020 – B 4 AS 4/20 R – ECLI:DE:BSG:2020:190320UB4AS420R0 –
Anmerkung von Dr. Tilman Breitkreuz, Hamburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-05 |
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