Von 1974 bis 1999 hatten zwei der insgesamt fünf Obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik ihren Sitz in Kassel: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) und das Bundessozialgericht (BSG), also die beiden höchsten Gerichte für Streitigkeiten aus „verwandten“ Rechtsgebieten, dem Arbeits- und Sozialrecht. Kurz vor der Jahrtausendwende 1999/2000 zog das BAG von Kassel in die Hauptstadt des Freistaats Thüringen in Erfurt um. Enge Kontakte zwischen Richtern, Beamten und Angestellten beider Gerichte sind geblieben.
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