§§ 61, 63, 64f, 41 SGB XII
Sozialhilfebedürftige Pflegebedürftige haben gegen den zuständigen Sozialhilfeträger zusätzlich zum Pflegegeld Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson, soweit deren Absicherung im Alter bei prognostischer Beurteilung, auch unter Berücksichtigung des Partnereinkommens, noch kein Sozialhilfeniveau erreicht hat.
(redaktioneller Orientierungssatz)
BSG, Urteil des 8. Senats vom 8.5.2024 – B 8 SO 4/23 R –
ECLI:DE:BSG:2024:080524UB8SO423R0 – Anmerkung von Dr. Sonja Reimer, Gießen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2025.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-03 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.