Der Beitrag widmet sich der Frage, ob die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Hilfsmittelversorgung zum Ausgleich einer Behinderung nach § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V im Einklang mit den Bestimmungen des SGB IX steht. Dargestellt wird die Problematik im Rahmen des vom BSG entwickelten so genannten mittelbaren Behinderungsausgleichs anhand des Grundbedürfnisses des Erschließens eines gewissen körperlichen Freiraums.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-02-12 |
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