§ 358 SGB III; §§ 7, 8a SGB IV; §§ 10 f. WEG
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft wird durch die Beschäftigung eines Hausmeisters zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht verpflichtet, für das aus diesem Arbeitsverhältnis gezahlte Arbeitsentgelt eine Insolvenzgeldumlage zu erbringen.
Urteil des 11. Senats des BSG v. 23.10.2014 – B 11 AL 6/14 R
Anmerkung von Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, Hamburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.10.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-06 |
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