Überspitzt formuliert bewegt sich das deutsche Hilfsmittelrecht zwischen Hilfsmitteln aus der Weltraumforschung und solchen aus „Kaiser-Wilhelms-Zeiten“. Ist eine solche Differenzierung noch wirtschaftlich, angemessen, nachhaltig und zweckmäßig (§ 12 Abs. 1 SGB V)? Vor allem aber: Lässt sich eine solche Differenzierung mit dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Grundgesetz (GG) vereinbaren?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-01-04 |
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