§§ 95d Abs. 3 Satz 3, 106d Abs. 2 Satz 1, 85 Abs. 2 Satz 7, 85 Abs. 4e Satz 1 SGB V; § 8 Abs. 3 VergV; § 162 SGG
Die Auslegung einer gesamtvertraglichen Vergütungsvereinbarung durch das LSG, wonach Honorarkürzungen wegen fehlender Fortbildungsnachweise keine Honorarberichtigungen im Sinne dieser Vereinbarung sind und deshalb von deren Abgeltungswirkung nicht erfasst werden, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
Urteil des 6. Senats des BSG vom 30.9.2020 – B 6 KA 5/19 R – ECLI:DE:BSG:2020:300920UB6KA519R0 –
Anmerkung von Dr. Tilman Breitkreuz, Hamburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.10.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-10-05 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: