§§ 95d Abs. 3 Satz 3, 106d Abs. 2 Satz 1, 85 Abs. 2 Satz 7, 85 Abs. 4e Satz 1 SGB V; § 8 Abs. 3 VergV; § 162 SGG
Die Auslegung einer gesamtvertraglichen Vergütungsvereinbarung durch das LSG, wonach Honorarkürzungen wegen fehlender Fortbildungsnachweise keine Honorarberichtigungen im Sinne dieser Vereinbarung sind und deshalb von deren Abgeltungswirkung nicht erfasst werden, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
Urteil des 6. Senats des BSG vom 30.9.2020 – B 6 KA 5/19 R – ECLI:DE:BSG:2020:300920UB6KA519R0 –
Anmerkung von Dr. Tilman Breitkreuz, Hamburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.10.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-10-05 |
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