Im Zuge der Neuregelung des Rechtsberatungsrechts zum 1. Juli 2008 wurde unter anderem auch das Sozialgerichtsgesetz geändert. Die Änderungen bezüglich der Prozessvollmacht haben die Frage aufgeworfen, ob die Sozialgerichte weiterhin Klagen als unzulässig abweisen können, wenn der Rechtsanwalt eine schriftliche Vollmacht nicht vorlegt. Dieser Frage geht der folgende Beitrag nach.
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