Die berufsständische Versorgung bedarf der klaren und trennscharfen Abgrenzung zu anderen Systemen, auch zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dies umfasst eine vollständige und systementsprechende Berücksichtigung von Komponenten des Familienlastenausgleichs und insbesondere von Kindererziehungszeiten in der berufsständischen Versorgung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-01-04 |
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