Bei der Beurteilung, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag nach Kindergeldrecht besteht, kann der Verwertbarkeit eines Erbes als bereites Mittel eine vom Erblasser angeordnete Dauertestamentsvollstreckung entgegenstehen.
Urteil des 14. Senats des BSG v. 17.2.2015 – B 14 KG 1/14 R
mit Anmerkung von Prof. Dr. Ingo Palsherm, Nürnberg
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