Mit den Urteilen vom 16.6.2015 – B 13 R 23/14 R (abgedruckt in diesem Heft S. 598 ff.) und B 13 R 24/14 R hat das BSG eine Entscheidung des Sächsischen Landessozialgericht bestätigt, wonach eine Tätigkeit in der Bergaufsicht mit einer Leitungsfunktion in einem Bergbausanierungsbetrieb nicht der knappschaftlichen Rentenversicherung zuzuordnen ist. Dieses Urteil wird sicherlich auf Unverständnis bei ehemaligen Bergleuten stoßen, die den knappschaftlichen Status verlieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: