Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob es sich bei der Eingliederungsvereinbarung und dem Kooperationsplan sowie dessen aktueller Reformkonzeption innerhalb der „Neuen Grundsicherung“ um eine echte und tatsächlich gewünschte Verschiebung hin zur kooperativen Rechtsgestaltung auf Augenhöhe handelt, oder ob auch hier das Grundprinzip der subordinativen Entscheidung durch die Sozialverwaltung im Gewand einer Kooperationsrhetorik leitend bleibt.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2026.03.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-03 |
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