§ 197 SGG; § 56 RVG
Gegen einen auf eine Erinnerung hin ergangenen Beschluss des SG in Kostensache ist die Beschwerde zulässig. Zu den Anforderungen an die Ermittlungen der Gerichte in Kostensachen.
Beschluss des Thüringer LSG vom 29. 4. 2008 – L 6 B 32/08 SF –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.10.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-10-10 |
Seiten 620 - 628
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