§§ 109 Abs. 4, 112 Abs. 1 und 2, 115a SGB V; § 7 KHEntgG; § 17b KHG
Sieht ein Landesvertrag gem. § 112 Abs. 2 Nr. 1 SGB V einen Entgelttatbestand für allgemeine Krankenhausleistungen vor, der über die bundesrechtlich abschließend festgelegten Entgeltarten hinausgeht (hier: die vergütungsrechtliche Verselbstständigung der Aufnahmeuntersuchung) kann das Krankenhaus hieraus keine Vergütung beanspruchen.
(redaktioneller Orientierungssatz)
BSG, Urteil des 1. Senats vom 25.6.2024 – B 1 KR 12/23 R –
ECLI:DE:BSG:2024:250624UB1KR1223R0 – Anmerkung von Prof. Dr. Henning Müller, Darmstadt
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.10.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-04 |
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