§§ 2, 92, 135a, 136, 137 SGB V
Die Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen führt auch dann zu einem Vergütungsausschluss, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss die Folgen der Nichteinhaltung nicht festgelegt, insbesondere keinen Vergütungsausschluss vorgesehen hat, aber die Behandlung im Einzelfall gegen das jeweils maßgebliche Qualitätsgebot verstößt.
(amtlicher Leitsatz)
BSG, Urteil des 1. Senats vom 12.6.2025 – B 1 KR 26/24 R – ECLI:DE:BSG:2025:120625UB1KR2624R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Karsten Scholz, Hannover
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-06 |
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