§§ 12 Abs. 1, 69 Abs. 1 Satz 3, 109 Abs. 4 Satz 2, 275 Abs. 1c Satz 1 SGB V; § 17b KHG
Die Wunschverlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus kann einen Schadensersatzanspruch bewirken, wenn ein sachlicher Grund hierfür nicht vorliegt.
(redaktioneller Orientierungssatz)
Urteil des 1. Senats des BSG vom 7.3.2023 –B1KR4/22 R –
ECLI:DE:BSG:2023:070323UB1KR422R0 – Anmerkung von Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene, Kassel
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.09.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-01 |
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