§§ 39, 109, 275, 276, 301 SGB V; §§ 103, 106a SGG
1. Zu den Auswirkungen des Beschlusses des Großen Senats des BSG vom 25. 9. 2007 – GS 1/06 = BSGE 99, 111 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 10 in Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über die Vergütung von Krankenhausbehandlung.
2. Ein Krankenhaus kann von der Krankenkasse Vergütung nur für eine erforderliche Behandlung eines Versicherten beanspruchen.
3. Beruft sich die Krankenkasse ohne Rechtsmissbrauch gegenüber einem Anspruch auf Krankenhausvergütung auf die fehlende Erforderlichkeit der Behandlung, ist hierzu von Amts wegen zu ermitteln; die in der Krankenhausabrechnung enthaltene Bejahung der Notwendigkeit ist nicht ausschlaggebend.
Urteil des 1. Senates des BSG vom 16. 12. 2008 – B 1 KN 3/08 KR R –
Anmerkung von Dr. Andreas Penner, Institut für Sozialrecht, Ruhr-Universität Bochum
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-10 |
Seiten 96 - 106
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