§ 37 Abs. 4 Alt. 1 SGB V; §§ 36 Abs. 4 Satz 4, 38a SGB XI
Versicherte verlieren ihren Anspruch auf einfachste Behandlungspflege gegen die Krankenkasse nicht dadurch, dass sie ihre Versorgung mit häuslicher Pflege gemeinschaftlich mit anderen Pflegebedürftigen organisiert haben.
Urteil des 3. Senats des BSG vom 26.3.2021 – B 3 KR 14/19 R – ECLI:DE:BSG:2021:260321UB3KR1419R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Wiebke Brose, Jena
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-02 |
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