1. Reicht ein Apotheker ärztliche Arzneimittelverordnungen nach Ablauf der für das Abrechnungsverfahren vereinbarten Frist zur Bezahlung bei der Krankenkasse ein, verliert er gleichwohl nicht seinen Vergütungsanspruch.
2. Im Falle des Verzugs der Krankenkasse ist der seit dem 1. 1. 2000 öffentlich-rechtliche Vergütungsanspruch eines Apothekers in entsprechender Anwendung der zivilrechtlichen Bestimmungen zu verzinsen.
Urteil des 3. Senats des BSG vom 3. 8. 2006 – B 3 KR 7/06 R –
mit Anmerkung von Rechtsanwalt Dr. Martin Krasney, Rechtsanwälte Diethmar Westhelle Assenmacher Zwingmann & Partner Kassel, Erfurt, Essen, Frankfurt e. a.
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