§ 5 Abs. 1 Nr. 9, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB V, § 240 Abs. 1 S. 1 SGB V i. V. m. § 3 Abs. 1 BeitrVerfGrsSz
Eine im Rahmen eines Promotionsstipendiums zugewandte Sachkostenpauschale, die zur Deckung des allgemeinen Lebensunterhalts verwendet werden kann, ist für Mitglieder in der freiwilligen gesetzlichen Kranken- und in der sozialen Pflegeversicherung beitragspflichtig.
Urteil des 12. Senats des BSG vom 7.6.2018 – B 12 KR 1/17 R – ECLI:DE:BSG:2018:070618UB12KR117R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Ingo Heberlein, Eutin/Fulda
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-08 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.