§ 5 Abs. 1 Nr. 9, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB V, § 240 Abs. 1 S. 1 SGB V i. V. m. § 3 Abs. 1 BeitrVerfGrsSz
Eine im Rahmen eines Promotionsstipendiums zugewandte Sachkostenpauschale, die zur Deckung des allgemeinen Lebensunterhalts verwendet werden kann, ist für Mitglieder in der freiwilligen gesetzlichen Kranken- und in der sozialen Pflegeversicherung beitragspflichtig.
Urteil des 12. Senats des BSG vom 7.6.2018 – B 12 KR 1/17 R – ECLI:DE:BSG:2018:070618UB12KR117R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Ingo Heberlein, Eutin/Fulda
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-08 |
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